Innerhalb weniger Wochen haben die Datenschutzbehörden in Österreich und Frankreich den Einsatz von Google Analytics in den geprüften Fällen als rechtswidrig eingestuft. Der Kern beider Entscheidungen: Beim Einsatz des Werkzeugs fließen Daten in die USA, und dafür fehlt seit dem Ende des Privacy-Shield-Abkommens eine tragfähige Grundlage.
Abmahnwellen gegen kleine Betriebe sind bisher nicht zu beobachten, und ob sie kommen, weiß niemand. Die Nervosität ist trotzdem verständlich, denn zeitgleich laufen erste Abmahnungen wegen extern eingebundener Google-Schriften durch das Land, und beides wird in den Mails munter vermischt.
Seitdem klingelt bei uns das Telefon. Betriebe aus Meckenheim, Rheinbach und Bonn wollen wissen, ob sie jetzt abgemahnt werden, ob sie ihre Statistik abschalten müssen und was das alles mit dem Cookie-Banner zu tun hat. Hier der Versuch einer verständlichen Sortierung, ausdrücklich ohne Rechtsberatung, die dürfen und können wir nicht leisten.
Was genau entschieden wurde
Beide Entscheidungen betreffen konkrete Website-Betreiber, keine pauschale Abschaltung des Werkzeugs. Sie folgen aber derselben Logik, die sich aus dem Schrems-II-Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2020 ergibt: Personenbezogene Daten dürfen nur dann in die USA übertragen werden, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht. Genau das haben die Behörden verneint.
Für die Praxis heißt das: Die Rechtslage ist unbequem und nicht abschließend geklärt. Wer Google Analytics einsetzt, trägt derzeit ein Risiko, dessen Größe niemand seriös beziffern kann.
Die ehrlichere Frage: Was messen Sie da eigentlich
Bevor Sie über Alternativen nachdenken, lohnt eine Frage, die in der Aufregung untergeht: Was von dem, was Google Analytics misst, haben Sie im letzten Jahr tatsächlich benutzt?
Bei den meisten kleinen Betrieben ist die Antwort ernüchternd. Man schaut zweimal im Jahr auf die Besucherzahl, freut sich oder wundert sich, und das war es. Absprungraten, Verweildauern und Zielgruppenberichte hat nie jemand geöffnet.
Was ein lokaler Betrieb wirklich wissen muss, ist überschaubar: Für welche Suchanfragen werde ich angezeigt, was wird geklickt, und kommen daraus Anrufe und Anfragen. Das Erste und Zweite beantwortet die Google Search Console, die ohne Cookies auskommt und von dieser Debatte nicht betroffen ist. Das Dritte beantwortet kein Statistikwerkzeug der Welt, sondern die Frage am Telefon, wie man auf Sie gekommen ist.
Die drei gangbaren Wege
Wer trotzdem eine Besucherstatistik will, hat im Moment drei Optionen.
Erstens: bei Google Analytics bleiben und die Einwilligung sauber einholen, mit allem, was dazugehört. Das verlagert das Problem in den Cookie-Banner und löst die Übermittlungsfrage nicht vollständig, senkt aber das praktische Risiko.
Zweitens: auf ein europäisches Werkzeug wechseln, das ohne US-Übermittlung und teilweise ohne Cookies arbeitet. Matomo lässt sich auf dem eigenen Server betreiben, daneben gibt es schlanke Dienste, die von vornherein ohne personenbezogene Daten messen. Für die meisten kleinen Websites reicht deren Funktionsumfang locker.
Drittens: vorerst gar nichts messen außer der Search Console. Das klingt radikal, ist aber für viele Betriebe in der Region die ehrlichste Option, siehe oben.
Was jetzt konkret zu tun ist
Unsere Empfehlung für einen kleinen Betrieb, in dieser Reihenfolge. Erstens: Bestandsaufnahme, was auf der Website überhaupt eingebunden ist. Oft finden sich neben der Statistik noch Karten, Videos und Schriften, die ebenfalls Daten übertragen, ohne dass es jemand weiß. Zweitens: alles rauswerfen, was keinen nachweisbaren Nutzen hat. Drittens: für den Rest sauber entscheiden, ob Einwilligung, Alternative oder Verzicht. Und viertens: die Datenschutzerklärung an den tatsächlichen Stand anpassen, nicht umgekehrt.
Wer diese vier Schritte einmal durchgeht, hat nebenbei meist auch eine schnellere Website, weil die eingesparten Einbindungen Ladezeit gekostet haben.
Und der Cookie-Banner?
Der Banner ist ein eigenes Thema, das oft in einen Topf geworfen wird. Kurz: Ein Banner macht eine problematische Datenübermittlung nicht automatisch zulässig, und umgekehrt braucht eine Website, die keine einwilligungspflichtigen Dienste lädt, auch keinen Banner. Die schönste Lösung ist deshalb nicht der perfekte Banner, sondern eine Website, die so wenig einbindet, dass sie keinen braucht.
Update 2026: Wie die Sache ausgegangen ist
Auch diesen Artikel halten wir aktuell, statt ihn zu löschen. Der Stand von heute in Kürze.
Das alte Universal Analytics, um das es 2022 ging, wurde im Sommer 2023 abgeschaltet, der Nachfolger GA4 ist ein anderes Produkt. Zwischen der EU und den USA gilt seit Mitte 2023 zudem ein neues Datenschutzabkommen, das die Übermittlungsfrage vorerst entschärft hat, wobei dessen Bestand rechtlich weiter umstritten ist.
Unsere Praxis hat sich durch die Jahre bestätigt: Für die Betriebe, die wir betreuen, arbeiten wir primär mit der Search Console und, wo eine Statistik gewünscht ist, mit schlanken, cookielosen Werkzeugen. Die Frage aus dem Artikel, was man von all den Zahlen tatsächlich nutzt, stellen wir bis heute in jedem Erstgespräch. Wie Messung bei uns in den Ablauf eingebaut ist, steht unter Ablauf, und was wir im SEO Audit an Technik und Einbindungen prüfen, dort.